bis zu 131€ im Monat … wohl auch für SIE:
der Entlastungsbetrag nach § 45a/b 11. Sozialgesetzbuch
https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45b.html
Sie sind noch vom alten Schlag, dabei rüstig, voller Leben und haben deswegen noch nie eine mögliche Pflegebedürftigkeit auch nur in Erwägung gezogen? Zumal es auch irgendwie kosten könnte?
Diagnose:
Irrglaube mit verschenkten Gelegenheiten als Nebenwirkung. Das sollte nicht sein. Stellen Sie am besten noch diese Woche Ihren Antrag auf Feststellung einer Pflegebedürftigkeit bei Ihrer Kranken- bzw. Pflegekasse, ganz gleich ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind. Das kostet rein gar nichts, und Sie können nur gewinnen oder sind zumindest um eine Erfahrung und einen netten Hausgast 🧑🏼⚖️ reicher.

Kontaktieren Sie Ihre Kranken- / Pflegekasse und stellen Sie einen formlosen Antrag auf Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Formlos bedeutet: ein einfacher Brief reicht; kein Formular.
Nahezu jeder ab ca. 80 Jahren ist altersbedingt in gewisser Weise derart leicht eingeschränkt, dass zumindest Pflegegrad 1 (von insgesamt fünf) bei vielen Senioren in Frage kommt. Bei Pflegegrad 1 ist man in der Regel unabhängig und versorgt sich selbstständig. Eine Stärkung und Unterstützung der Fähigkeiten ist jedoch angezeigt, damit es auch so bleibt und Schlimmeres vorgebeugt werden kann ☝️. Bei Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Pflegegeld, wohl aber auf
- Pflegehilfsmittel bis zu 40€/Monat aus der Apotheke wie Einmal-Handschuhe, Desinfektionsmittel, Masken, Schutz-Schürzen, Betteinlagen sowie
- den Entlastungsbetrag bis zu 131€ / Monat, um damit qualitätsgesicherte Leistungen wie die Meinigen 😃 in Anspruch zu nehmen.
Nach Feststellung eines Pflegegrades (1 bis 5) erheben Sie Anspruch auf die Ihnen zustehenden Leistungen wie die Unterstützung im Alltag, kurz Alltagshilfe, in Form des Entlastungsbetrages nach §45b SGB XI. Sie können Ihr monatliches Guthaben aus der „Alltagshilfe“, also den Entlastungsbetrag, auch gerne aufsparen für gelegentliche Leistungen wie den Frühjahrsputz oder eine Begleitung außer Haus, z.B. zum Schützenfest. Gerne stehe ich Ihnen im Raum Bad Harzburg und Düsseldorf für monatliche bis hin zu gelegentlichen und seltenen Leistungen nach Bedarf aus meinem Angebot zur Verfügung:


in der häuslichen Umgebung





Preise:
- 1. Einzelbetreuung: 18,-€/h
- 2. Entlastung von Pflegenden: 33,-€/h
- 3. Entlastung im Alltag: 25,-€/h
- 4. Fahrkosten je Einsatz: 0 bis 5,-€
Siehe dazu auch mein Leistungskonzept:
Sowie ferner:

📧: plumsimone@gmail.com 📞: 0170 3118925
📮: Golfstraße 15 • 38667 Bad Hg
Bad Harzburg
